Spiel – und Platzordnung – ALT

Gesondertes Gastspielrecht: Fußballer 1. und 2. Mannschaft des SV Lüxem in der Freiluftsaison 2021

Stand: 06/2012

§ 1 Allgemeines

1. Die Spiel- und Platzordnung regelt den gesamten Spielbetrieb auf der Tennisanlage des SV Lüxem im Grünewald. Sie ist für alle Mitglieder und Gäste der Tennisabteilung bindend.

Zur Tennisanlage gehören

  • die Tennisplätze mit den dazugehörigen Anlagen,

  • der Sanitärbereich der Tennisabteilung im Vereinshaus.

Diese Ordnung findet auch Anwendung, wenn die Küche und der Gastraum im Vereins­haus durch die Tennisabteilung genutzt werden.

2. Für die Jugendlichen (Mitglieder unter 18 Jahren) übernehmen die Erziehungsberech­tigten im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht die Einhaltung dieser Ordnung.

3. Diese Spiel- und Platzordnung dient einer einheitlichen und reibungslosen Abwicklung des allgemeinen Spielbetriebs. Außerdem soll sie zu einem geregelten Neben- und Mit­einander in der „Tennisfamilie SV Lüxem“ führen und das Gemeinschaftsleben in der Abteilung fördern.

4. Jedes Mitglied der Tennisabteilung ist zur Sauberhaltung der Tennisanlage und pfleglichen Behandlung der Tennisplätze verpflichtet beispielsweise

4a Sauberkeit im Tennishäuschen

4b Einordnung Leergut in die entsprechenden Getränkekisten

4c Eigenverantwortliche Entsorgung des persönlichen Restmülls

4d Sauberkeit der Terrasse

4e Schutz der Sitzkissen vor Nässe

5. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

6. Auf den Tennisplätzen sind alle anderen Ballspiele verboten.

7. Von den Spielern wird auf der Anlage eine dem Tennissport angemessene Kleidung erwartet. Ebenso ist ein entsprechendes Benehmen auf dem Tennisplatz obligatorisch, so ist z.B. das Rauchen auf dem Tennisplatz nicht erwünscht. untersagt

8. Auf der Tennisanlage dürfen grundsätzlich nur Mitglieder der Tennisabteilung des SV Lüxem spielen. Mitgliedern ist es jedoch gestattet mit Gästen zu spielen (Einzelheiten s. § 6). Es ist aber nicht erlaubt, dass ausschließlich Gäste einen Platz belegen, es sei denn, dass das Spiel durch ein Mitglied des Abteilungsvorstands genehmigt wurde.

9. Die Spielzeit beträgt für ein Einzel grundsätzlich 60 Minuten und für ein Doppel ma­ximal 120 Minuten (Ausnahme s. $ 3 5.).

In dieser Spielzeit ist die Platzreinigung (abziehen, Linien reinigen und ggf. wässern) enthalten.

10. Bei Bedarf ist der Platz vor Spielbeginn zu wässern (Bedienungsanleitung befindet sich am Tennishäuschen).

11. Alle Spiele, außer Clubmeisterschafts-, Meden- und Turnierspiele sind im Wochen- Belegungsplan in die „Spielbücher“ vor Spielbeginn einzutragen, die der am Tennishäuschen ausliegen. aushängt

Die Eintragungen in den „Spielbüchern“ Belegungsplan werden vom Vorstand geprüft. Falscheintra­gungen werden gestrichen.

12. Während Clubmeisterschafts- und Medenspielen, sowie während Turnieren u .ä . sind die Tennisplätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Klären, ob 1 Platz bei den Medenspiele für das freie Spiel genutzt werden kann

13. Der Abteilungsvorstand hat das Recht, die Tennisplätze oder die gesamte Anlage wegen besonderer Anlässe (z.B. Platzinstandsetzung) oder Veranstaltungen für eine befristete Zeit zu sperren.

14. Wer als letzter die Anlage verlässt. hat dafür zu sorgen, dass Haus und Anlage ordnungs­gemäß verschlossen sind.

§ 2 Festeintragungen

1. Von Montag bis Mittwoch können Erwachsene und berufstätige Jugendliche in der Zeit von 17:00 Uhr bis Spielschluss einen Platz für

  • eine Stunde für ein Einzelspiel,

  • zwei Stunden für ein Doppelspiel

reservieren (Festeintragung im Spielbuch Belegungsplan). Die Eintragung hat in „Rot zu erfolgen und ist nur auf den Plätzen 1 und 2 möglich.

Eine Eintragung kann erst ab Donnerstag für die kommende Woche vorgenommen wer­den.

2. Die Spielberechtigung entfällt, wenn die Spielpartner nicht rechtzeitig zum Spielbeginn (volle Stunde) anwesend sind oder ein Spielpartner fehlt.

Fehlt der Spielpartner und warten andere Spielpaare, kann der anwesende Spieler das recht der Festeintragung nicht mit einem anderen Partner wahrnehmen.

3. Eine Festeintragung ist nicht möglich, wenn

  • Spiele im Rahmen der Clubmeisterschaften, Medenspiele, Turniere u .ä. angesetzt sind,

  • Ranglistenspiele oder Mannschaftstraining durchgeführt werden.

§ 3 Freies Spiel

1. Außerhalb der Festeintragungen bzw. zu nicht vom Abteilungsvorstand festgelegten Zeiten können die Plätze im Rahmen des „freien Spiels“ genutzt werden.

2. Das „freie Spiel“ ist von Montag bis Mittwoch in der Zeit bis 17:00 Uhr und von Donnerstag bis Sonntag ganztägig möglich.

3. Alle Spiele im Rahmen des „freien Spiels“ sind in die Spielbücher Belegungspläne in „Blau/Schwarz“ vor Spielbeginn einzutragen. Erst durch die Eintragung Nur dadurch wird die Spielberechtigung erworben!

4. „Freies Spiel“ bedeutet:

  • Hinkommen, Platz ist frei, Eintragung in den Belegungsplan Spielbuch und spielen.

  • Hinkommen, Platz ist besetzt, Eintragung für die nächste freie Stunde, warten und dann spielen. In diesem Fall muss mindestens ein Spielpartner auf der Tennisanlage bleiben.

5. Bei großem Andrang sollte von der Möglichkeit des Doppelspiels Gebrauch gemacht werden, wobei die Spielzeit dann auf eine Stunde zu beschränken ist.

6. Der Platz 3 Platz 2 ist ausschließlich für das freie Spiel reserviert. Festeintragungen sind auf diesem Platz nicht möglich.

§ 4 Jugendspiele

1. Nicht berufstätigen Jugendlichen stehen die Tennisplätze grundsätzlich nur von Montag bis Freitag in der Zeit bis 17:00 Uhr klären evtl. 18:00 Uhr zur Verfügung.

2. In der Zeit Montag bis Freitag nach 17:00 Uhr 18:00 Uhr klären sowie an Samstagen und Sonn-/Feiertagen können die Plätze von nicht berufstätigen Jugendlichen bespielt werden, so­fern keine Berufstätigen die Anlage beanspruchen. Während dieser Zeiten haben die Ju­gendlichen bis zum Beginn der Spielstunde (volle Stunde) zu warten und können sich erst dann eintragen und spielen.

3. „Feste Spielzeiten“ werden nach Bedarf vom Abteilungsvorstand festgelegt und durch Aushang bekannt gegeben.

4. Die zeitliche Begrenzung für Jugendspiele gilt nicht, sofern der Spielpartner ein berufs­tätiges Familienmitglied ist.

§ 5 Gastspieler

1. Gastspieler ist jeder Tennisspieler, der, unabhängig vom Alter, auf den Plätzen im Grü­newald spielt und nicht Mitglied der Tennisabteilung des SV Lüxem ist.

2. Gastspieler sind nur spielberechtigt, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern der Tennis­abteilung genutzt werden.

3. Festeintragungen mit Gastspielern sind nicht möglich.

4. Spiele mit Gästen sind in das Spielbuch den Belegungsplan („Blau/Schwarz“) und zusätzlich in das Gästebuch vor Spielbeginn einzutragen.

5. Die Platzgebühr für Gastspieler beträgt pro Person und Stunde

– 6,00 EURO für Erwachsene, die nicht Mitglied eines Tennisvereins sind,

– 2,00 EURO für erwachsene Mitglieder eines anderen Tennisvereins, Jugend-

liche, Schüler, Studenten und SVL-Mitglieder, die nicht zur TA gehören.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Eintragung und Abrechnung liegt bei dem Mitglied der TA, das die Gastgebühr direkt an den Kassierer oder ein anderes Mitglied des Abteilungsvorstands entrichtet.

6. Die Einzel-Spielzeit mit einem Gastspieler beträgt 60 Minuten. Die Eintragung von zwei Stunden ist möglich, sofern ein Doppel gespielt wird. Ist die Spielzeit abgelaufen, kann, sofern keine Mitglieder der Tennisabteilung den Platz nutzen wollen, eine weitere Stunde mit dem Gast gespielt werden.

§ 6 Ranglistenspiele

1. Durch den Sportwart werden Ranglisten für Damen (ohne Altersbegrenzung), Herren und Senioren geführt.

Änderungen aufgrund von Ranglistenspielen werden ausschließlich durch den Sportwart vorgenommen.

2. Jedes Mitglied der Tennisabteilung hat das Recht in der Rangliste zu spielen. Wird die­ses Recht ausgeübt, sind die nachfolgenden Regeln bindend.

3. Ranglistenspiele können nur auf den Plätzen 1 und 3 durchgeführt werden. Der Platz 2 ist freizuhalten.

4. Ein Ranglistenspiel ist im „Spielebuch“ Belegungsplan für die Dauer von zwei Stunden einzutragen (Eintragung „Rot“).

Wird das Spiel vor Ablauf der zwei Stunden beendet, ist der Platz freizumachen, wenn andere Spieler (Mitglieder) warten.

5. Das Ranglistenspiel wird über zwei Gewinnsätze gespielt. Ein dritter Satz wird im Champion- Theabreak entschieden. Die Einspielzeit beträgt ma­ximal 15 Minuten.

6. Die gleichzeitige Belegung beider Plätze mit Ranglistenspielen ist nicht gestattet.

7. Für den Herausforderer entfällt in der Spielwoche eine zusätzliche Festeintragung ge­mäß § 2.

8. Das Ranglistenspiel ist innerhalb von 14 Tagen nach der Herausforderung durchzufüh­ren. Kommt das Spiel nicht fristgerecht zustande, gilt das Spiel für den Forderer als gewonnen.

9. Kann ein Ranglistenspieler wegen Verletzung, Krankheit oder anderer glaubhaft ge­machter Gründe über 14 Tage keine Forderung annehmen, ist dies dem Sportwart mit­zuteilen. Er wird dann mit seinem Ranglistenplatz in eine „Warteliste“ eingereiht.

Nach Wegfall dieser Gründe kann sich der Spieler innerhalb von 12 Monaten auf den zuvor eingenommenen Ranglistenplatz einfordern. Gewinnt er das Spiel, nimmt er sei­nen ursprünglichen Platz wieder ein. Verliert er das Spiel, nimmt er den dahinter lie­genden Platz.

10. Der Sieger eines Ranglistenspiels kann vom Verlierer frühestens nach zwei Wochen er­neut gefordert werden.

11. Die Spielpaarung und das Ergebnis sind in das Forderungsbuch (Aushang Schaukasten auf der Tennisanlage) einzutragen.

12. „Neueinsteiger“ können in ihrem ersten Ranglistenspiel einen Spieler/Spielerin ab Platz 7 nach unten fordern.

Wird das Spiel gewonnen, erfolgt die Einreihung auf den Ranglistenplatz des Verlie­rers, der einen Platz nach hinten rutscht. Von dort aus können dann die weiteren Forde­rungsspiele „nach oben“ durchgeführt werden.

Wird das Spiel verloren, wird der „Neueinsteiger“ auf den letzten Platz der Rangliste eingeordnet, von wo aus die Forderungsspiele dann „nach oben“ durchzuführen sind.

§ 7 Meisterschaftsspiele

1. Die Tennisabteilung des SV Lüxem richtet jährlich Clubmeisterschaften aus. Die Mei­sterschaftsspiele der Vorrunde werden zeitlich getrennt für Erwachsene und für Ju­gendliche durchgeführt.

Die Finalspiele werden für Erwachsene und Jugendliche gemeinsam an einem Wochen­ende durchgeführt.

Die zu spielenden Wettbewerbe, die Startgebühr und den Austragungsmodus legt der Abteilungsvorstand fest.

2. Die Durchführung der Meisterschaften für Erwachsene (Ausschreibung, Auslosung, Spieltermine usw.) obliegt dem Sportwart, die für Jugendliche dem Jugendwart.

3. An den Clubmeisterschaften können nur Mitglieder der Tennisabteilung teilnehmen.

4. Jugendliche, die über eine entsprechende Spielstärke verfügen, können auch an den Meisterschaften der Erwachsenen teilnehmen.

§ 8 Medenspiele

1. Die Tennisabteilung des SV Lüxem ist bemüht, regelmäßig an den Medenspiele des Tennisverbands Rheinland teilzunehmen.

2. In Spielersitzungen werden Mannschaften für die Bereiche Damen, Herren, Jungsenio­ren, Seniorinnen, Senioren oder Jugend gebildet.

Über die Teilnahme an der entsprechenden Medenrunde entscheidet der Abteilungsvor­stand. Detailabsprachen und Meldungen werden vom Sportwart durchgeführt.

3. Jede Mannschaft wählt ihren Mannschaftsführer, der in allen Fragen der Spielrunde dem Vorstand gegenüber verantwortlich ist.

4. Startgebühren werden von der Tennisabteilung übernommen.

5. Bei Heimspielen wird die Bewirtung der Gäste/Gastmannschaft von der Mannschaft in eigener Regie übernommen. Dafür gewährt die Tennisabteilung jeder Mannschaft einen Zuschuss, die Höhe legt der Abteilungsvorstand fest.

Weitere Rahmenbedingungen werden vom Abteilungsvorstand in Abstimmung mit den Mannschaftsführern festgelegt.

6. Für die Bewirtung der Gäste/Gastmannschaften kann nach Abstimmung mit dem Vor­stand des SVL das Vereinshaus einschließlich Küche genutzt werden. Das Vereinshaus ist sauber zu verlassen.

7. Während der Heimspiele sind die Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt.

Zu klären, ob ein Platz für freies Spiel künftig genutzt werden kann, wenn 4er Mannschaften angetreten sind.

§ 9 Training

1. Der Umfang für Einzel-, Gruppen- oder Mannschaftstraining wird durch den Abtei­lungsvorstand festgelegt und durch Aushang (Belegungsplan) bekannt gegeben. Die Belegungspläne werden spätestens Mittwochabend für die kommende Woche zum Aushang gebracht.

§ 10 Sonstiges

1. Die Sport- und Tennisanlage des SV Lüxem ist durch eine gemeinsame Schließanlage gesichert. Jedes Mitglied der Tennisabteilung erhält gegen Hinterlegung einer Kaution von 10,–EURO einen Schlüssel. Die an Erwachsene und Jugendliche ausgegebenen Schlüssel unterscheiden sich durch die Zutrittsberechtigung wie folgt:

Text fehlt. Ausgestaltung ist abzuklären

2. Zum Erhalt der Tennisanlage sowie zur Durchführung des allgemeinen Spielbetriebs und des gesellschaftlichen Lebens in der Abteilung und im Gesamtverein ist von jedem aktiven Mitglied der Tennisabteilung eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu erbringen. Den Umfang, d.h. die Anzahl der Arbeitsstunden pro Jahr legt der Abteilungsvorstand zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fest und gibt sie während der Abteilungsversammlung allen Mitgliedern bekannt.